Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der MTM Automotive AG, 6300 Zug
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der MTM Automotive AG (nachfolgend «MTM») und ihren Kunden. Sie gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen, Lieferungen und Verträge, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, MTM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
2. Leistungen
MTM bietet hochwertige Tuning- und Veredelungsdienstleistungen für Fahrzeuge an, einschliesslich Leistungssteigerungen, Motor- und Abgasanpassungen, Aerodynamik-Komponenten, Felgen, Fahrwerksmodifikationen und weiterer Speziallösungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus individuellen Angeboten, Auftragsbestätigungen oder schriftlichen Vereinbarungen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden in den jeweiligen Angeboten oder Auftragsbestätigungen festgelegt. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich MTM vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
4. Liefer- und Ausführungsfristen
Liefer- und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, ausser sie werden ausdrücklich schriftlich zugesichert. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen von Zulieferern, behördlichen Anordnungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
5. Abnahme und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen oder gelieferten Teile unmittelbar nach Übergabe zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind MTM innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt. MTM gewährleistet, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt und die gelieferten Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.
6. Leistungsangaben
Alle von MTM gemachten Angaben zu Leistungssteigerungen (z. B. PS, Drehmoment, Höchstgeschwindigkeit, Beschleunigung) basieren auf Prüfstandsergebnissen und Erfahrungswerten. Diese Werte können je nach Fahrzeugzustand, Kraftstoffqualität, Umgebungstemperatur und weiteren Faktoren abweichen. Eine garantierte Erreichung der Werte wird ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert ist.
7. Strassenzulassung und Herstellergarantie
Einige Umbauten oder Teile verfügen nicht über eine Strassenzulassung in der Schweiz oder der EU und sind ausschliesslich für den Einsatz im Motorsport vorgesehen. MTM weist den Kunden in solchen Fällen ausdrücklich darauf hin. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Zulässigkeit der Änderungen im Strassenverkehr sicherzustellen. Durch Umbauten können Herstellergarantien ganz oder teilweise erlöschen. MTM übernimmt hierfür keinerlei Haftung, es sei denn, eine schriftliche Bestätigung liegt vor.
8. Garantieumfang
Für von MTM gelieferte Teile und Arbeiten gilt eine Garantie von 12 Monaten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Die Garantie beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Rücktritt, Minderung, Folgeschäden oder Ersatz von Nutzungsausfällen, sind ausgeschlossen.
Keine Garantie besteht bei:
- unsachgemässer Nutzung oder Pflege,
- Einsatz im Rennsport,
- Eingriffen Dritter,
- normalem Verschleiss.
9. Haftung
Die Haftung von MTM beschränkt sich auf Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, Nutzungsausfälle oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Tuningmassnahmen eine erhöhte Belastung von Fahrzeugkomponenten bewirken können. MTM übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Schäden an Motor, Getriebe, Antrieb, Bremsen oder anderen Bauteilen.
10. Probefahrten und Fahrzeugnutzung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass MTM mit seinem Fahrzeug Probefahrten auf Strasse, Prüfstand oder abgesperrten Strecken durchführt, soweit dies zur Durchführung und Überprüfung der Arbeiten erforderlich ist.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben alle gelieferten Produkte und eingebauten Teile Eigentum von MTM. Der Kunde ist verpflichtet, diese sorgfältig zu behandeln und Dritte auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
12. Stornierung von Aufträgen
Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Auftrag zurück, ist MTM berechtigt, bereits bestellte Teile oder erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen erfolgt nicht.
13. Datenschutz
MTM behandelt sämtliche personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den geltenden Datenschutzgesetzen. Details hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von MTM.
14. Geistiges Eigentum
Alle von MTM erstellten Konzepte, Software (z. B. ECU-Mappings), Konstruktionspläne, Logos, Marken und Designs bleiben geistiges Eigentum von MTM. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss internationaler Abkommen, insbesondere des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zug, Schweiz, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.



